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SDGs - Ziele für nachhaltige Entwicklung

Im September 2015 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution zu 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals“ oder SDGs), die bis 2030 erreicht werden sollen. Diese Ziele stellen einen Aufruf zum Handeln für alle Länder dar, um Wohlstand zu fördern und den Planeten vor dem Klimawandel zu schützen.

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind rechtlich nicht bindend, aber die UN-Mitgliedstaaten, darunter Belgien, haben sich verpflichtet, diese zu erreichen. Sie haben sich zu einer freiwilligen Überwachung und Bewertung bereit erklärt. Die Zivilgesellschaft spielt bei dieser Bewertung eine wichtige Rolle. Für das BDF bedeutet dies, dass Menschen mit Behinderungen bei den Bemühungen zur Erreichung der SDGs angemessen berücksichtigt werden müssen.

Weitere Informationen: Website der belgischen Regierung zu den SDGs


SDG-Videos

Im Jahr 2021 hat das BDF mit Unterstützung des European Disability Forum und des Föderalen Instituts für nachhaltige Entwicklung Animationsvideos erstellt, um die Bevölkerung für die 7 SDGs zu sensibilisieren, die für Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung sind.

Sehen Sie sich die Videos auf YouTube an:

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