Europäische Union
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) ist ein rechtsverbindliches Dokument, das die Grundrechte und -freiheiten festlegt, die jeder Bürger innerhalb der Europäischen Union genießt.
Sie wurde im Jahr 2000 verabschiedet und erhielt 2009 denselben rechtlichen Stellenwert wie die EU-Verträge sowohl für die EU-Institutionen als auch für die Mitgliedstaaten bei der Anwendung von EU-Rechtsvorschriften.
Für das BDF ist dies ein wirksames Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und Inklusion innerhalb der Europäischen Union.
Die Charta umfasst politische, soziale und wirtschaftliche Rechte und besteht aus 54 Artikeln, die in sieben Kapitel unterteilt sind: Würde, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Unionsbürgerschaft, Justiz und allgemeine Bestimmungen.
Wer überwacht die Einhaltung?
Die Überwachung der Einhaltung der Charta erfolgt auf drei Ebenen:
- EU-Institutionen:
- Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich Berichte über die Anwendung der Charta in den EU-Mitgliedstaaten.
- Der Europäische Gerichtshof wendet die Charta in seinen Urteilen an, was indirekt zu ihrer Auslegung und Anwendung beiträgt.
- Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ist die unabhängige Menschenrechtsagentur der EU, die Untersuchungen durchführt, Berichte erstellt und Empfehlungen zu den in der Charta verankerten Grundrechten abgibt. Die FRA veröffentlicht jährlich umfassende Analysen, beispielsweise zu Diskriminierung, Gewalt, Privatsphäre, Gleichstellung und Inklusion.
- Der Rat der Europäischen Union verabschiedet regelmäßig Schlussfolgerungen zur Anwendung der Charta, beispielsweise zur Rolle der Zivilgesellschaft oder zum Schutz der Grundrechte.
Welche Artikel sind für Menschen mit Behinderungen relevant?
Alle Artikel der Charta sind für Menschen mit Behinderungen aufgrund der spezifischen Aspekte, die sie schützen, von Bedeutung (z. B. Artikel 7 über das Recht auf Unversehrtheit der Person oder Artikel 14 über das Recht auf Bildung). Zwei Artikel beziehen sich jedoch speziell auf Menschen mit Behinderungen:
- Artikel 21: Starker Schutz vor Diskriminierung
Artikel 21 der Charta verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Das bedeutet, dass Gesetze, politische Maßnahmen und Praktiken, die auf europäischem Recht basieren, keine ungerechtfertigte Diskriminierung beinhalten dürfen. Für das BDF bildet dies eine solide Grundlage, um Ausgrenzung anzusprechen und die Gleichbehandlung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern der EU zu verteidigen. - Artikel 26: Recht auf Integration
Artikel 26 der Charta erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Maßnahmen an, die ihre Unabhängigkeit, ihre soziale und berufliche Integration und ihre Teilnahme am Gemeinschaftsleben ermöglichen. Dies unterstützt die Arbeit des BDF im Bereich der Zugänglichkeitsstandards für Waren und Dienstleistungen (z. B. öffentlicher Verkehr, Websites, öffentliche Gebäude), das Beschäftigungspaket für Menschen mit Behinderungen, Leitlinien zur Deinstitutionalisierung usw.
Ergänzung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD)
Sowohl die Europäische Union als auch Belgien sind Vertragsparteien des UNCRPD. Der BDF kann somit sowohl die Charta als auch das UNCRPD als doppelte Argumentation nutzen, um die europäische Gesetzgebung kritisch zu bewerten, politische Entscheidungsträger auf ihre Verpflichtungen hinzuweisen und einen besseren Schutz der Rechte zu fordern.
Strategisches Instrument zur Interessenvertretung
Die Charta dient als wichtiger Bezugsrahmen im Dialog mit den europäischen Institutionen. Sie hilft dem BDF, Vorschläge zu bewerten, Empfehlungen zu formulieren und sich für politische Maßnahmen einzusetzen, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen stärken. Darüber hinaus unterstützt die Charta die Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Behindertenforums (EDF).
Mehr Möglichkeiten für den Rechtsschutz
Wenn Maßnahmen gegen die Charta verstoßen, bietet dies zusätzliche Möglichkeiten für Beschwerden oder rechtliche Schritte auf nationaler oder europäischer Ebene. Somit bildet die Charta eine zusätzliche Schutzschicht über der nationalen Gesetzgebung.