Europäische Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030
Im Jahr 2021 hat die Europäische Kommission ihre neue Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 vorgestellt. Darin sind verschiedene Vorhaben, Initiativen und Aufforderungen an die Mitgliedstaaten enthalten. Die Strategie trägt zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte bei, deren Schwerpunkt auf der Schaffung eines fairen Arbeitsmarktes liegt.
Die Strategie konzentriert sich auf drei große Themenbereiche:
- EU-Rechte (Freizügigkeit, insbesondere für Arbeitnehmer);
- unabhängiges und selbstbestimmtes Wohnen;
- Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit.
Es gibt sieben Kerninitiativen, von denen bis Ende 2022 bereits die Hälfte umgesetzt sein wird. Darüber hinaus wurden den Mitgliedstaaten zahlreiche Studien, Untersuchungen und Leitlinien zugesagt.
- Im Bereich der Barrierefreiheit wird für Ende 2022 die Gründung von AccessibleEU erwartet. Dabei handelt es sich um ein Zentrum, das die Kohärenz der „Barrierefreiheitspolitik“ überwachen wird.
- Im Bereich der Freizügigkeit wird für 2023 die Einführung der European Disability Card erwartet. Diese Karte wird in allen Mitgliedstaaten die Anerkennung des Status als Person mit Behinderung beim Zugang zu angepassten Dienstleistungen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit gewährleisten.
- Im Bereich des selbstbestimmten Wohnens wird die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten im Jahr 2023 Leitlinien vorlegen.
- Darüber hinaus wird die Kommission im Jahr 2024 einen spezifischen Rahmen für hochwertige soziale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verkünden.
- Im Bereich der Beschäftigung wurde bereits 2022 ein „Beschäftigungspaket für Menschen mit Behinderungen“ („Disability Employment Package“) angekündigt. Die konkreten Maßnahmen werden für 2023 erwartet.
- Im Bereich der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sowie regionalen und lokalen Behörden wurde bereits Ende 2021 die „Plattform für Menschen mit Behinderungen“ („Disability Platform“) ins Leben gerufen.
- Darüber hinaus möchte die Kommission natürlich mit gutem Beispiel vorangehen und hat ihre Personalstrategie im Jahr 2022 überarbeitet.
Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel:
- Die Verbesserung des Zugangs zum gesamten Gesundheitsportfolio, einschließlich sexueller und reproduktiver Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen;
- Die Entwicklung inklusiver Schulen;
- Die Förderung des Unternehmertums unter Menschen mit Behinderungen durch Unterstützung in rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten.
Darüber hinaus wurde eine Reihe interessanter Studien angekündigt, unter anderem zu folgenden Themen:
- Die Umsetzung von Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Mitgliedstaaten. Der Artikel gewährleistet die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben, an Freizeitaktivitäten und am Sport;
- Die Situation von Menschen mit Behinderungen, die in einer Einrichtung leben und mit Gewalt, Missbrauch und/oder Folter konfrontiert sind;
- Verfahrensgarantien für schutzbedürftige Erwachsene in Strafverfahren.
Lesen Sie den vollständigen Text der Strategie (03.03.2021).
Was sind die Ziele und Maßnahmen der Strategie? Gehen Sie zum Überwachungsrahmen und sehen Sie sich den Fortschritt an.
Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung „Stärkung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 (auf Englisch)“ ihre Leitlinien für den Zeitraum 2026-2030 dargelegt.
Das BDF ist damit nicht zufrieden und hatte auf konkrete Maßnahmen gehofft, die zudem von Menschen mit Behinderungen erwartet wurden: Lesen Sie die BDF-Pressemitteilung zum Update.