Vereinte Nationen
Im Jahr 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Das Dokument erkennt an, dass Grundrechte und Grundfreiheiten allen Menschen innewohnen und unveräußerlich sind. Obwohl die AEMR lediglich eine Resolution ist, hat sie doch viele rechtsverbindliche internationale Menschenrechtsverträge inspiriert.
Um die in der AEMR verkündeten Rechte in verbindlichem Recht zu verankern, wurden 1966 der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt oder IPBPR) und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt oder IPWSKR) verabschiedet. Die Pakte traten 1976 in Kraft.
Der Zivilpakt befasst sich mit Themen wie dem Recht auf Leben, der Meinungsfreiheit, der Religionsfreiheit, dem Wahlrecht, dem Verbot von Folter usw. Der Menschenrechtsausschuss überwacht die Einhaltung des Zivilpakt.
Der Sozialpakt befasst sich mit dem Recht auf Nahrung, Bildung, sozialen Schutz, Gesundheit, Unterkunft usw. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht die Einhaltung des Sozialpakt.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat anschließend auch Übereinkommen zu bestimmten Personengruppen verabschiedet:
- 1979 wurde das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) verabschiedet. Das Übereinkommen definiert, was Diskriminierung von Frauen bedeutet, und legt eine Agenda bzw. einen Aktionsplan für nationale Maßnahmen zur Beendigung solcher Diskriminierung fest. Der CEDAW-Ausschuss überwacht die Einhaltung des Übereinkommens.
- Im Jahr 1984 wurde das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) (auf Englisch) verabschiedet. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Folter zu ergreifen, und verbietet es den Vertragsstaaten, Personen in Länder zu schicken, in denen Grund zu der Annahme besteht, dass sie dort gefoltert werden (Non-Refoulement-Prinzip). Der Ausschuss gegen Folter überwacht die Einhaltung des Übereinkommens.
- Im Jahr 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention oder KRK) (auf Englisch) verabschiedet. Darin sind die Mindestanforderungen festgelegt, die im Umgang mit und bei der Betreuung von Kindern erfüllt werden müssen. Der Ausschuss für die Rechte des Kindes überwacht die Einhaltung des Übereinkommens und gibt regelmäßig auch maßgebliche Auslegungen bestimmter Artikel in Form von allgemeinen Bemerkungen ab.
- Im Jahr 1995 verabschiedete die Kommission für die Rechtsstellung der Frau (CSW), ein Fachausschuss des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen, die Erklärung von Peking (auf Englisch). Darin wird das Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Förderung der Stellung der Frau festgeschrieben und ein Aktionsprogramm festgelegt. Das Aktionsprogramm definiert Maßnahmen, die in zwölf vorrangigen Aktionsbereichen ergriffen werden müssen: Armut, Bildung und Ausbildung, Gesundheit, Gewalt, bewaffnete Konflikte, Wirtschaft, Entscheidungsfindung, institutionelle Mechanismen, Menschenrechte von Frauen, Medien, Umwelt und Mädchen.
- Im Jahr 2006 wurde das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention oder UNCRPD) verabschiedet. Das Übereinkommen soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Menschenrechte wie alle anderen genießen und dass sie uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, indem sie die gleichen Chancen wie alle anderen erhalten. Das Übereinkommen deckt eine Vielzahl von Bereichen ab, darunter: Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Zugang zur Justiz, Wahlfreiheit und selbstbestimmtes Leben, Barrierefreiheit usw. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht die Einhaltung des Übereinkommens und gibt regelmäßig auch verbindliche Auslegungen bestimmter Artikel in Form von allgemeinen Bemerkungen ab.
- Im Jahr 2015 wurde eine Resolution zu 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) verabschiedet, die bis 2030 erreicht werden sollen. Diese Ziele sind ein Aufruf zum Handeln für alle Länder, um Wohlstand zu fördern und den Planeten vor dem Klimawandel zu schützen.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass Rechte in internationalen Verträgen den Staaten zwar Verpflichtungen auferlegen, dies jedoch nicht bedeutet, dass Privatpersonen diese Rechte unmittelbar gegenüber ihrem Staat geltend machen können. Dazu muss geprüft werden, ob es die Absicht der Vertragsparteien war, Einzelpersonen Rechte zu gewähren, und ob die Vertragsbestimmung, auf die man sich beruft, hinreichend klar und präzise ist, um geltend gemacht werden zu können.
In jedem Fall ist der Staat jedoch an die Verpflichtung gebunden. Daraus folgt, dass der Staat die von ihm eingegangenen Verpflichtungen in gutem Glauben erfüllen muss (gemäß Artikel 26 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge).
Wie oben erwähnt, wurde im Rahmen der meisten UN-Menschenrechtsverträge ein Expertenausschuss eingerichtet, der darüber wacht, dass die Vertragsbestimmungen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Zu diesem Zweck müssen die Staaten unter anderem einen regelmäßigen Bericht vorlegen, in dem dargelegt wird, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung des jeweiligen Vertrags ergriffen haben. Die Zivilgesellschaft (UN-Agenturen, akademische Einrichtungen, NGOs, gemeinnützige Vereine…) kann „alternative Berichte“ erstellen, um den vom Staat vorgelegten Bericht zu ergänzen. Es handelt sich also um eine Bewertung der konkreten Situation im Land durch „Organisationen vor Ort“: Der Zweck dieser alternativen Berichte besteht darin, die Defizite, Mängel, Erwartungen, Diskriminierungen usw. aufzudecken, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.
Die Überwachungsinstanz innerhalb der UNO veröffentlicht anschließend „Abschließende Bemerkungen“, ein an den betreffenden Staat gerichtetes Dokument, das die Bedenken und Empfehlungen der Instanz enthält. Oft können auch Einzelpersonen Beschwerden bei der Überwachungsinstanz einreichen.
Parallel zur Überwachung durch die spezifischen Ausschüsse im Rahmen der Verträge überwacht auch der Menschenrechtsrat (auf Englisch) die Menschenrechtslage in jedem der UN-Mitgliedstaaten. Dies geschieht im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (ARU).
-
Erklärung und Aktionsplattform von Peking
-
UPR - Allgemeine Regelmäßige Überprüfung
-
SDGs - Ziele für nachhaltige Entwicklung
-
KRK - Übereinkommen über die Rechte des Kindes
-
IPWSKR - Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
-
IPBPR - Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
-
CEDAW - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
-
CAT - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
-
UNCRPD - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
-
Erklärung und Aktionsplattform von Peking
-
UPR - Allgemeine Regelmäßige Überprüfung
-
SDGs - Ziele für nachhaltige Entwicklung
-
KRK - Übereinkommen über die Rechte des Kindes
-
IPWSKR - Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
-
IPBPR - Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
-
CEDAW - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
-
CAT - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
-
UNCRPD - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen