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CEDAW - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (auf Englisch) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Belgien ratifizierte das CEDAW am 10. Juli 1985 und das Fakultativprotokoll im Jahr 2004.

Das Übereinkommen definiert, was Diskriminierung von Frauen bedeutet, und legt eine Agenda bzw. einen Aktionsplan für nationale Maßnahmen zur Beseitigung solcher Diskriminierung fest. Der CEDAW-Ausschuss überwacht die Einhaltung des Übereinkommens.

Die Vertragsstaaten des CEDAW werden im Rahmen eines Evaluierungszyklus bewertet:

  1. Staatsbericht + alternative Berichte der Zivilgesellschaft
    Die Vertragsstaaten des CEDAW müssen dem Ausschuss auf dessen Aufforderung hin einen Bericht vorlegen. Dieser Bericht muss darlegen, welche Maßnahmen der Staat ergreift, um seinen aus dem CEDAW resultierenden Verpflichtungen nachzukommen. Darüber hinaus kann die Zivilgesellschaft alternative Berichte einreichen.
  2. Abschließende Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses
    Auf der Grundlage dieser Berichte verfasst der CEDAW-Ausschuss seine abschließenden Bemerkungen.

Weitere Informationen: Datenbank der UN-Vertragsorgane („UN Treaty Body Database“)

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