KRK - Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Die Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention oder KRK) (auf Englisch) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie wurde angenommen, weil die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu allgemein gehalten war, um den Besonderheiten der Rechte des Kindes gerecht zu werden. Belgien ratifizierte die KRK am 16. Dezember 1991.
Die UN-Kinderrechtskonvention legt die Mindestanforderungen fest, die im Umgang mit und bei der Betreuung von Kindern erfüllt werden müssen. Der Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) überwacht die Einhaltung der Konvention und gibt regelmäßig auch maßgebliche Auslegungen bestimmter Artikel mittels allgemeiner Bemerkungen ab.
Die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention werden in einem Evaluierungszyklus bewertet:
- Staatsbericht + alternative Berichte der Zivilgesellschaft
Die Vertragsstaaten der KRK müssen dem Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) auf dessen Aufforderung hin einen Bericht über ihre Fortschritte bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie über die Fortschritte der Kinder bei der Wahrnehmung dieser Rechte vorlegen. Darüber hinaus kann die Zivilgesellschaft alternative Berichte einreichen. - Fragenkatalog des CRC + konstruktiver Dialog zwischen dem Staat und dem CRC
Auf der Grundlage dieser Berichte übermittelt der CRC dem betreffenden Staat einen Fragenkatalog. Der Mitgliedstaat wird anschließend zu einer öffentlichen Sitzung im Rahmen eines „konstruktiven Dialogs“ eingeladen. Während dieser Sitzung wird der Bericht des betreffenden Staates mit den Experten des CRC erörtert. Die Liste der Fragen dient als roter Faden während dieses Dialogs. - Abschließende Bemerkungen des CRC
Schließlich verabschiedet der CRC die abschließenden Bemerkungen. Dabei handelt es sich um Empfehlungen, die den betreffenden Staat bei der Umsetzung der KRK unterstützen sollen.
Weitere Informationen: Datenbank der UN-Vertragsorgane („UN Treaty Body Database“)
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Erklärung und Aktionsplattform von Peking
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UPR - Allgemeine Regelmäßige Überprüfung
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SDGs - Ziele für nachhaltige Entwicklung
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IPWSKR - Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
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IPBPR - Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
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CEDAW - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
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CAT - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
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UNCRPD - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Vereinte Nationen
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Erklärung und Aktionsplattform von Peking
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UPR - Allgemeine Regelmäßige Überprüfung
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SDGs - Ziele für nachhaltige Entwicklung
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IPWSKR - Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
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IPBPR - Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
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CEDAW - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
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CAT - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
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UNCRPD - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen