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IPBPR - Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt oder IPBPR) wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Der Pakt trat am 23. März 1976 in Kraft. Belgien ratifizierte den IPBPR am 21. April 1983.

Der IPBPR befasst sich mit Themen wie dem Recht auf Leben, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, dem Wahlrecht, dem Verbot von Folter usw. Der Menschenrechtsausschuss überwacht die Einhaltung des IPBPR. Der Pakt ist grundsätzlich vor den Gerichten der Unterzeichnerstaaten unmittelbar anwendbar.

Die Vertragsstaaten des IPBPR werden in einem Evaluierungszyklus bewertet:

  1. Staatsbericht + alternative Berichte der Zivilgesellschaft
    Die Vertragsstaaten des IPBPR müssen dem Menschenrechtsausschuss alle vier Jahre einen Bericht vorlegen. Dieser Bericht muss darlegen, welche Maßnahmen der Staat ergreift, um seinen aus dem IPBPR resultierenden Verpflichtungen nachzukommen, und welche Fortschritte hinsichtlich der Wahrnehmung der Rechte erzielt wurden. Darüber hinaus kann die Zivilgesellschaft alternative Berichte einreichen.
  2. Abschließende Bemerkungen des Menschenrechtsausschusses
    Auf der Grundlage dieser Berichte verfasst der Menschenrechtsausschuss seine abschließenden Bemerkungen. Er kann diese Bemerkungen auch an den Wirtschafts- und Sozialausschuss der Vereinten Nationen weiterleiten.

Weitere Informationen: Datenbank der UN-Vertragsorgane („UN Treaty Body Database“)

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