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European Disability Card (EDC)

EU Disability Card

Die Richtlinie über den Europäischen Behindertenausweis (EDC) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, mit der ein Europäischer Behindertenausweis und ein Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderung (EPC) eingeführt werden.

Die EDC-EPC-Richtlinie (2024/2841) wurde am 23. Oktober 2024 verabschiedet. Sie muss bis zum 5. Juni 2027 in das nationale Recht jedes Mitgliedstaats umgesetzt werden und tritt am 14. Mai 2028 in Kraft.

Positive Stellungnahme der Plattform der Beratungsgremien für Menschen mit Behinderung

Im Jahr 2025 hat die Plattform der Beratungsgremien für Menschen mit Behinderung eine positive Stellungnahme an den zuständigen Minister zur Umsetzung der EDC-EPC-Richtlinie in belgisches Recht abgegeben: Die Verwendung dieser Karten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird das Reisen von Menschen mit Behinderung innerhalb der Union erleichtern.

Lesen Sie die Stellungnahme 2025/12 des Nationalen Hohen Rates für Menschen mit Behinderung und der Plattform der Beratungsgremien für Menschen mit Behinderung - auf Französisch.

Die Umsetzung einer Bottom-up-Idee ist möglich!

Der ursprüngliche Antrag für das Projekt der EDC-Richtlinie kam von der Generalversammlung des BDF im Jahr 2009. Das BDF schlug vor, einen Ausweis zur Anerkennung einer Behinderung einzuführen, der die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderung innerhalb der Union erleichtern sollte.

Die Idee des EDC basierte auf 6 einfachen Grundsätzen:

  1. ein klares und eindeutiges Instrument, das von allen anerkannt wird;
  2. ein unanfechtbarer Nachweis der Behinderung;
  3. die Anerkennung der Behinderung durch das Land, das den Ausweis ausstellt;
  4. die gegenseitige Anerkennung des Ausweises durch die teilnehmenden Länder;
  5. ein einfach zu handhabender Ausweis, der ausschließlich auf freiwilliger Basis gilt;
  6. eine diskriminierungsfreie Lösung: gleiche Vorteile auf demselben Gebiet für alle Menschen mit Behinderung, unabhängig von ihrer Behinderung, ihrem Alter, ihrer Staatsangehörigkeit usw.

Das BDF hat sein Projekt des European Disability Forum (EDF) und anschließend der Europäischen Kommission vorgelegt, die daraus ein Pilotprojekt machte, an dem acht Mitgliedstaaten teilnahmen. Letztendlich führte die ursprüngliche Idee des BDF zu einer Richtlinie, die einen in der gesamten Europäischen Union gültigen Ausweis schuf. Die wesentlichen Elemente des ursprünglichen Vorschlags sind erhalten geblieben.

Es ist also möglich, in Europa eine Idee durch einen Bottom-up-Ansatz voranzubringen!

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