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European Accessibility Act (EAA)

European Accessibility ActDie Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, allgemein bekannt als „European Accessibility Act“, ist eine Initiative der Europäischen Union, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten.

Hohe Erwartungen nicht vollständig erfüllt

Die Initiative wurde 2015 auf wiederholte Aufforderung des European Disability Forum (EDF) ins Leben gerufen und weckte die Hoffnung, dass es endlich zu einer Gesetzgebung mit einem sehr breiten Anwendungsbereich kommen würde.

Letztendlich erwies sich der Anwendungsbereich als deutlich begrenzter als erhofft. Aber es war besser als nichts.

Eine komplexe Umsetzung

Am 17. April 2019 wurde die EAA-Richtlinie endlich verabschiedet. Der komplizierte Weg zu ihrer konkreten Anwendung konnte beginnen. Zur Erinnerung: Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, der von jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden muss.

So musste Belgien eine Reihe von Dekreten der Regionen und Gemeinschaften anpassen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der EAA-Richtlinie in Belgien korrekt umgesetzt wurden.

Inkrafttreten, aber viele offene Fragen

Schließlich trat die EAA am 28. Juni 2025 in Kraft. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Dienstleistungen und Produkte anzubieten, die für alle zugänglich, verständlich und nutzbar sind.

Für Menschen mit Behinderungen blieb jedoch noch vieles unklar. Dies gilt insbesondere für die Information der Verbraucher und die Beschwerdeverfahren bei Nichteinhaltung der Richtlinie. Für Menschen mit Behinderungen ist es sehr schwierig zu wissen, was sie rechtmäßig erwarten dürfen und wie sie die zuständigen Behörden über die Probleme informieren können, auf die sie stoßen.

Diese Probleme wurden vom BDF und der Plattform der Beratungsgremien für Menschen mit Behinderungen dokumentiert, die eine strenge Empfehlung an den zuständigen Minister gerichtet hat: Empfehlung 2025/21 des Nationalen Hohen Rates für Menschen mit Behinderungen.

Wofür gilt der EAA?

Der European Accessibility Act gilt für:

  • Die folgenden Produkte:
    • Verbrauchersysteme (Computer, Tablets, Laptops) und Betriebssysteme
    • Zahlungsterminals
    • Selbstbedienungsterminals für Dienstleistungen, die unter die Richtlinie fallen (Geldautomaten, Ticket- und Registrierungsautomaten, interaktive Selbstbedienungsterminals, die Informationen bereitstellen)
    • Verbrauchergeräte mit interaktiven Computerfunktionen, die für elektronische Kommunikationsdienste genutzt werden (Smartphones, Tablets, mit denen telefoniert werden kann)
    • Verbrauchergeräte mit interaktiven Computerfunktionen, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten genutzt werden
    • E-Reader
  • Die folgenden Dienste:
    • Elektronische Kommunikationsdienste
    • Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten gewähren
    • Bankdienstleistungen für Verbraucher
    • E-Books
    • E-Commerce
    • Spezifische Teile von Verkehrsdiensten, die sich auf Informationen und den Ticketverkauf beziehen, mit Ausnahme von (vor-)städtischen und regionalen Verkehrsdiensten, bei denen nur die relevanten Selbstbedienungsterminals einbezogen sind

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