Künstliche Intelligenz (KI) kann für Menschen mit Behinderungen sowohl Vorteile (verbesserte Gesundheitsversorgung, KI-gestützte Technologien usw.) als auch negative Auswirkungen (Fortbestehen von Diskriminierung, unzugängliche KI-Geräte und -Dienste usw.) haben.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass bei der Entwicklung und Anwendung von KI der Schwerpunkt auf Inklusion, Barrierefreiheit und der Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen liegt.
Am 30. November 2021 starteten 115 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter das BDF, einen gemeinsamen Aufruf für eine europäische Regulierung im Bereich der künstlichen Intelligenz, die die Grundrechte in den Vordergrund stellt.
Mehr über den Aufruf der Zivilgesellschaft an die Europäische Union erfahren
Am 1. April 2023 verabschiedete das European Disability Forum (EDF) eine Resolution zum Europäischen Gesetz über künstliche Intelligenz für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Mehr über die EDF-Resolution zum Europäischen Gesetz über künstliche Intelligenz erfahren
Im Jahr 2026 stellt das BDF fest, dass der zunehmende Einsatz von KI im Gesundheitswesen ein erhebliches Risiko für die Grundrechte darstellt. Die AI-ACT, die DSGVO und die NIS2-Richtlinie sind unverzichtbare Garantien für diese Rechte, die konsolidiert und gestärkt werden müssen. In diesem Sinne hat sich das BDF an der Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Beiträgen zum „Digital Fitness Check“ beteiligt.
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