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Beschäftigungspaket für Menschen mit Behinderungen

Die Europäische Kommission stellt das Beschäftigungspaket für Menschen mit Behinderungen („Disability Employment Package“) vor, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen durch Arbeit soziale Inklusion und wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangen. Das Paket ist Teil der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 und steht im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Derzeit hat nur die Hälfte der 42,8 Millionen Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter in der EU einen Arbeitsplatz. Das Beschäftigungspaket für Menschen mit Behinderungen wird zur Entwicklung nationaler Strategien beitragen, die Menschen mit Behinderungen in einen fairen ökologischen und digitalen Wandel einbeziehen.

Die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen und die Verringerung der Erwerbsbeteiligungslücke werden auch zu den EU-Kernzielen für 2030 in Bezug auf Beschäftigung und die jährliche Teilnahme von Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen beitragen.

Das Paket besteht aus 6 Säulen:

  1. Stärkung der Kapazitäten von Arbeitsvermittlungs- und Integrationsdiensten;
  2. Förderung der Einstellungschancen durch positive Maßnahmen und Bekämpfung von Stereotypen;
  3. Gewährleistung angemessener Anpassungen am Arbeitsplatz;
  4. Erhalt der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen: Vermeidung von Behinderungen im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten;
  5. Gewährleistung der beruflichen Rehabilitation bei Krankheit oder Unfällen;
  6. Untersuchung von Qualitätsarbeitsplätzen in geschützten Werkstätten und Maßnahmen zur Öffnung des Arbeitsmarktes.

Was den ersten Pfeiler betrifft, wurde ein praktisches Toolkit verabschiedet, damit öffentliche Arbeitsvermittlungsdienste den Zugang zur Arbeit für Menschen mit Behinderungen verbessern können. Das Toolkit bietet Leitlinien in sechs Handlungsbereichen:

  1. Interne Politik für Mitarbeiter öffentlicher Arbeitsvermittlungsdienste;
  2. Dienstleistungen;
  3. Aktive Arbeitsmarktmaßnahmen;
  4. Angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit;
  5. Outreach-Programme, die es Arbeitsvermittlungsdiensten ermöglichen, Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeber zu identifizieren und zu kontaktieren;
  6. Partnerschaften mit anderen Arbeitsvermittlungsdiensten, Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Sektor sowie Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten.

Die übrigen fünf Säulen werden 2023 mit einem Angebot an konkreten Dienstleistungen umgesetzt.

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