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CAT - Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) (auf Englisch) wurde am 10. Dezember 1984 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Das Übereinkommen trat am 26. Juni 1987 in Kraft. Belgien ratifizierte das CAT am 25. Juni 1999.

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, wirksame Maßnahmen zur Verhütung von Folter zu ergreifen, und verbietet es ihnen, Personen in Länder zu schicken, in denen Grund zu der Annahme besteht, dass sie dort gefoltert werden (Non-Refoulement-Prinzip). Der Ausschuss gegen Folter überwacht die Einhaltung des Übereinkommens.

Die Vertragsstaaten des CAT werden im Rahmen eines Evaluierungszyklus bewertet:

  1. Staatsbericht + alternative Berichte der Zivilgesellschaft
    Die Vertragsstaaten des CAT müssen dem Ausschuss gegen Folter alle vier Jahre einen Bericht vorlegen. Dieser Bericht muss darlegen, welche Maßnahmen der Staat ergreift, um seinen Verpflichtungen aus dem CAT nachzukommen. Darüber hinaus kann die Zivilgesellschaft alternative Berichte einreichen.
  2. Abschließende Bemerkungen des Ausschusses gegen Folter
    Auf der Grundlage dieser Berichte gibt der Ausschuss gegen Folter seine abschließenden Bemerkungen ab. Dabei handelt es sich um Empfehlungen, die den betreffenden Staat bei der Umsetzung des CAT unterstützen sollen.

Weitere Informationen: Datenbank der UN-Vertragsorgane („UN Treaty Body Database“)

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