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IPWSKR - Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt oder IPWSKR) wurde am 19. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Der Pakt trat am 3. Januar 1976 in Kraft. Belgien ratifizierte den IPWSKR am 21. April 1983.

Der IVESCR behandelt das Recht auf Nahrung, Bildung, sozialen Schutz, Gesundheit, Unterkunft usw. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) überwacht die Einhaltung des IPWSKR.

Die Vertragsstaaten des IPWSKR werden in einem Evaluierungszyklus bewertet:

  1. Staatsbericht + alternative Berichte der Zivilgesellschaft
    Die Vertragsstaaten des IPWSKR müssen alle fünf Jahre einen Bericht an den Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) vorlegen. Dieser Bericht muss darlegen, welche Maßnahmen der Staat ergreift, um seinen aus dem IPWSKR resultierenden Verpflichtungen nachzukommen, und welche Fortschritte hinsichtlich der Wahrnehmung der Rechte erzielt wurden. Darüber hinaus kann die Zivilgesellschaft alternative Berichte einreichen.
  2. Abschließende Bemerkungen des CESCR
    Auf der Grundlage dieser Berichte gibt der CESCR seine abschließenden Bemerkungen ab.

Weitere Informationen: Datenbank der UN-Vertragsorgane („UN Treaty Body Database“)

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