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UPR - Allgemeine Regelmäßige Überprüfung

Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung („Universal Periodic Review“ oder UPR) wurde durch die Resolution 60/251 der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingeführt. Diese Resolution, die am 15. März 2006 verabschiedet wurde, bildete die Grundlage für die Gründung des Menschenrechtsrats.

Die UPR hat zum Ziel, die Menschenrechtslage in jedem der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu verbessern, indem jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit gegeben wird, die Maßnahmen vorzustellen, die er ergriffen hat, um die Menschenrechte auf seinem Hoheitsgebiet zu verbessern und seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Mitgliedstaaten werden in einem Bewertungszyklus beurteilt:

  1. Prüfung der Menschenrechtslage anhand von Berichten
    Zunächst wird die Menschenrechtslage im Mitgliedstaat auf der Grundlage von Staatenberichten, alternativen Berichten, Berichten anderer UN-Gremien usw. geprüft.
  2. Empfehlungen des Menschenrechtsrats
    Anschließend trifft die Arbeitsgruppe der UPR mit Vertretern der Regierung zu einem informellen Gespräch zusammen, bei dem Empfehlungen formuliert werden. Der Menschenrechtsrat nimmt diese Empfehlungen dann formell an.
  3. Umsetzung der Empfehlungen durch den betreffenden Staat
    Der Mitgliedstaat muss diesen Empfehlungen nachkommen. Die nächste Überprüfung stützt sich dann auf die letzten Empfehlungen und deren Umsetzung.

Weitere Informationen: Zeitleiste zur UPR für Belgien

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