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ESC - Europäische Sozialcharta

Die Europäische Sozialcharta (ESC) wurde am 18. Oktober 1961 unterzeichnet und am 3. Mai 1996 überarbeitet. Belgien ratifizierte die überarbeitete ESC am 2. März 2004.

Die Charta garantiert grundlegende soziale und wirtschaftliche Rechte als Pendant zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): das Recht auf Bildung, Arbeit, sozialen Schutz usw. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) überwacht die Einhaltung der ESC anhand von Kollektivbeschwerden, die von den Sozialpartnern und anderen Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden, sowie anhand von nationalen Berichten, die von den Vertragsparteien erstellt werden.

Die Vertragsstaaten der ESC werden im Rahmen eines Evaluierungszyklus bewertet. Jeder Zyklus betrifft einen Teil der Themen, die im überarbeiteten ESC behandelt werden:

  1. Jahresbericht des Staates + Stellungnahmen der Zivilgesellschaft
    Die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des ESC sind, müssen dem ESCR jährlich einen Bericht vorlegen, in dem sie darlegen, wie die in diesem Jahr behandelten Rechte umgesetzt werden. Darüber hinaus kann die Zivilgesellschaft Stellungnahmen einreichen.
  2. Empfehlungen des ESCR
    Auf der Grundlage des Staatenberichts und der Stellungnahmen der Zivilgesellschaft wird der ECSR dem betreffenden Staat Empfehlungen unterbreiten.

Weitere Informationen:
ESH-Datenbank von Belgien

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