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ARÜ - Allgemeine Regelmäβige Überprüfung

Die Allgemeine Regelmäβige Überprüfung (ARÜ) wurde mit der Entschlieβung 60/251 der VN-Generalversammlung eingeführt. Die Entschlieβung, die am 15. März 2006 angenommen wurde, brachte die Schaffung des Menschenrechtsrates mit sich.

Die ARÜ ist ein einzigartiger Prozess, welcher darin besteht, die Leistungen der gesamten VN-Mitgliedstaaten im Bereich der Menschenrechte durchzugehen. Die Überprüfung wird vom Ausschuss für Menschenrechte durchgeführt.

Ziel der ARÜ ist es, die Menschenrechtslage in jedem der 193 VN-Mitgliedstaaten zu verbessern, indem sie jedem Staat die Möglichkeit gibt, die Maβnahmen vorzulegen, die er zur Verbesserung der Menschenrechte in seinem Hoheitsgebiet und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen in diesem Bereich ergriffen hat.

Das Ergebnis jeder Überprüfung ist ein « Schlussdokument », das die Empfehlungen an den überprüften Staat auflistet. Letzterer soll diese Empfehlungen vor der nächsten Überprüfung umsetzen.

Die ARÜ ist ein vollständiger Prozess, der 3 Schlüsselschritte umfasst :

  • Die Prüfung der Menschenrechtslage im geprüften Land
  • Die Umsetzung der erhaltenen Empfehlungen und der vom geprüften Staat freiwillig eingegangenen Verpflichtungen, zwischen zwei Überprüfungen (4 oder 5 Jahre)
  • Die Bilanz der Umsetzung dieser Empfehlungen und Verpflichtungen sowie der Überwachung der Menschenrechtslage in dem Staat seit der vorherigen Überprüfung. Diese Bilanz stellt den Ausgangspunkt der nächsten Überprüfungsperiode dar.

Resolution 60/251 - Einrichtung des Menschenrechtsrates - ARÜ (15/03/2006)