Arbeit und Ausbildung
Die Beschäftigung ist für Menschen mit Behinderungen das bevorzugte Mittel zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Der Aufbau und die Entwicklung von Beziehungen zur Außenwelt ist ein wichtiger Aspekt des Rechts auf Privatleben, wie es in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt wird. Darüber hinaus garantieren die Artikel 24 und 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UNCRPD) auch das Recht auf Ausbildung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen.
Leider ist die Arbeit für Menschen mit Behinderungen aber nicht einfach. Im Rahmen des Europäischen Semesters 2022 stellt die Europäische Kommission beispielsweise fest, dass die Beschäftigungslücke in Belgien rund 36 % beträgt und damit 12 % über dem EU-Durchschnitt (24 %) liegt. Das heißt, dass 36 % weniger Menschen mit Behinderungen als Menschen ohne Behinderungen beschäftigt sind. In Verbindung mit der Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen auch ein höheres Armutsrisiko haben (10 % mehr), zeigt dies eine sehr prekäre Situation auf.
Gemäß der Europäischen Säule sozialer Rechte müssen bis 2030 mindestens 80 % der belgischen Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren erwerbstätig sein. Die Europäische Kommission hofft daher, dass einige ihrer Initiativen den Mitgliedstaaten auf ihrem Weg zur Förderung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen helfen werden.