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02/12/2021 - EU-Verordnung über künstliche Intelligenz: Grundrechte müssen an erster Stelle stehen

Appell der Zivilgesellschaft an die Europäische Union


Am Dienstag, den 30. November 2021, haben 115 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter das Belgian Disability Forum asbl (BDF), einen kollektiven Aufruf für eine EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act -AIA) veröffentlicht, die die Grundrechte in den Vordergrund stellt.

Systeme, die auf künstlicher Intelligenz basieren, werden zunehmend in allen Bereichen des öffentlichen Lebens eingesetzt. Das Fehlen einer angemessenen Regulierung der Entwicklung und des Einsatzes von Technologien, die auf künstlicher Intelligenz basieren, lässt jedoch den Weg für Bedrohungen unserer digitalen Rechte und unserer Menschenrechte offen.

Der von der Europäischen Kommission verfasste Vorschlag für eine Verordnung über künstliche Intelligenz (AIA) ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Die AIA muss sich jedoch mit den strukturellen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes künstlicher Intelligenz befassen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verordnung "zukunftssicher" ist und die Grundrechte in den Vordergrund stellt.

Lesen Sie die Empfehlungen, die wir an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union gerichtet haben, um ihnen zu helfen, den Vorschlag der Kommission zum Nutzen aller europäischen Bürger zu ändern: Civil society calls on the EU to put fundamental rights first in the AI Act (nur auf Englisch: Die Übersetzung wird hinzugefügt, sobald sie verfügbar ist)

Die Redaktion des Aufrufs wurde von European Digital Rights (EDRi) koordiniert. Zu den 120 unterzeichnenden Organisationen gehören das European Disability Forum (EDF), die Ligue des Droits Humains und Fairwork Belgium.