Belgien
Die Vertretungsorgane per Befugnisebene
Belgien hat einen Föderalstaat, drei Regionen und drei Gemeinschaften geschaffen. Ein Organ zur Vertretung der Menschen mit Behinderungen besteht oder könnte bestehen auf jeder dieser drei Ebenen:
- NHRPB (Nationaler Hoher Rat für Personen mit Behinderung) auf föderaler Ebene
- NOOZO (Vlaamse Adviesraad Handicap) für die Flämische Region
- CCWPSH (Conseil consultatif wallon des personnes en situation de handicap) für die Wallonische Region - noch keine Website
- Conseil consultatif des personnes en situation de handicap für die Französische Gemeinschaft - noch keine Website
- Conseil bruxellois des personnes en situation de handicap für die Region Brüssel
- Conseil consultatif bruxellois francophone des personnes handicapées für die Region Brüssel
- DG Inklusion (Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung in Ostbelgien) für die Deutschsprachige Gemeinschaft
- Unia, als interföderale Institution, zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
Wichtige Partner
Demnach sind die Vertretungsorgane des Föderalstaates Belgien wichtige Arbeitspartner für das BDF : Wenn das BDF sich auf europäischer Ebene über das Thema z. B. der Chancengleichheit aussprechen muss, soll das in Absprache mit den föderalen und regionalen Vertretungsorganen geschehen ...
Der Schlüssel : die Verteilung der Kompetenzen
Jede Befugnisebene verfügt über ausschließliche Kompetenzen. Das heißt, dass keine andere Befugnisebene in die Weise, auf die sie ihre Kompetenzen ausübt, eingreifen kann. Im Klartext bedeutet das, dass sie gleichgestellt sind und in unterschiedlichen Bereichen aktiv sind.
In einem Föderalstaat wäre es logisch, über ein Vertretungsorgan für jede Befugnisebene zu verfügen. Dies würde übrigens dem Geist des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechen.
Um das Funktionieren Belgiens zu verstehen, muss man immer die Verteilung der Kompetenzen im Kopf haben. Das Föderalportal liefert Ihnen nähere Informationen darüber :