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Periodischer Bericht

Erstellung des ersten Berichts : der Übergang zur konkreten Realität

Im Juli 2011 hat Belgien dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen diesen ersten Bericht vorgelegt (Art. 32).

Aufgrund der allgemeinen Funktionsweise der Vereinten Nationen haben die Organisationen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen alternativen Bericht vorzulegen. In Übereinstimmung mit den repräsentativen Strukturen für Personen mit Behinderungen auf föderaler und föderierter Ebene, hat das Belgian Disability Forum beschlossen, die Initiative zu ergreifen, diesen alternativen Bericht zu erstellen.

Aufgrund der allgemeinen Funktionsweise der Vereinten Nationen haben die Organisationen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen alternativen Bericht vorzulegen.

In Übereinstimmung mit den repräsentativen Strukturen für Personen mit Behinderungen auf föderaler und föderierter Ebene, hat das Belgian Disability Forum beschlossen, die Initiative zu ergreifen, diesen alternativen Bericht zu erstellen.

Die Prüfung des ersten Berichts Belgiens fand am 18. und 19. September 2014 statt und beeinflusste die Tätigkeiten des BDF im Laufe des ganzen Jahres : Veröffentlichung des Alternativberichts, Vorlage des genannten Berichts an den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Reaktion auf die von diesem Ausschuss gestellten Fragen an den belgischen Staat, Anwesenheit beim „konstruktiven Dialog“ und Folgemaβnahmen zu den Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an den belgischen Staat.

Am 3. Oktober 2014 übermittelte der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen dem belgischen Staat die Schlussfolgerungen seiner Analyse der Modalitäten der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Belgien.

Mit 21 Empfehlungen zeigt er den belgischen politischen Entscheidungsträgern auf, welche Bereiche in erster Linie Fortschritte benötigen, um die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen in die belgische Gesellschaft zu verbessern.

In den Schlussfolgerungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird erklärt, dass der nächste Zwischenbericht Belgiens im August 2019 erwartet wird. So grenzt der Ausschuss die von den belgischen Behörden und vom BDF zu erbringende Arbeit in den nächsten Jahren ab.