Europa und UNCRPD
Die europäische Gemeinschaft underzeichnete das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 30. Juli 2007 unterzeichnete die Europäische Gemeinschaft das Übereinkommen über die Rechte von Personen mit Behinderungen (UNCRPD). Es war das erste Mal, dass die Europäische Gemeinschaft ein VN-Übereinkommen unterzeichnete.
Stand des Ratifikationsprozesses
Zurzeit hat die EG das UNCRPD noch nicht ratifiziert.
Der europäische Ratifikationsprozess ist im Gange. Es sieht nicht einfach aus : da es um eine "Premiere" handelt, muss alles erfindet werden. Die Europäsche Union sowie ihre 27 Mitgliedstaaten müssen sich über ihre jeweiligen Befugnisse hinsichtlich der Implementierung des Textes des Übereinkommens einigen.
Die Folgen der Ratifikation durch die UE werden von Bedeutung sein : sobald die Ratifikation erfolgt ist, werden alle Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen sowie alle europäischen Programme den Artikeln des UNCRPD entsprechen müssen.
Europa und das Fakultativprotokoll
Angesichts des entschiedenen Widerstands gewisser Mitgliedstaaten war die Europäische Gemeinschaft leider nicht in der Lage, das Fakultativprotokoll zum UNCRPD zu unterzeichnen. Das bedeutet, das die Privatpersonen oder die Gruppen von Privatpersonen nicht dazu berechtigt sein werden, ein Gesuch beim Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzureichen.
Das BDF bedauert diese Situation und wird das European Disability Forum (EDF) bei allen seinen Schritten zur Erlangung der Unterschrift des Fakultativprotokolls durch die Europäische Gemeinschaft unterstützen.