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Die ARÜ : der Text

Die Allgemeine Regelmäβige Überprüfung (ARÜ) ist im eigentlichen Sinn kein Text. Es handelt sich um einen Prozess, der die Erstellung von Berichten durch den Vertragsstaat, von alternativen Berichten durch die Zivilgesellschaft und von Empfehlungen des Ausschusses für Menschenrechte voraussetzt.

In 2011 hatte Belgien seinen ersten nationalen Bericht im Rahmen der „Allgemeinen Regelmäβigen Überprüfung“ vorgelegt.

Erster belgischer Bericht - ARÜ (16/02/2011)

Aufgrund dieses Berichts hatte der Menschenrechtsrat 121 Empfehlungen an den belgischen Staat abgegeben.

Belgien hatte 88 der 121 Empfehlungen angenommen und hatte sich dazu verpflichtet, ihnen nachzukommen.

Dazu gehörte die Empfehlung 22, die die Politiken für Personen mit Behinderung betrifft :

Empfehlung 22:

„Sicherstellung der vollen Einbeziehung der Personen mit Behinderungen in das soziale, wirtschaftliche und politische Leben, einschlieβlich des gleichberechtigen Zugangs zur Beschäftigung, der Förderung ihres Rechts auf Bildung, der Zuweisung von angemessenen Mitteln für die Pflege und die Unterstützung von Kindern mit psychosozialen Behinderungen in ihrer Familie und ihrem Lebensumfeld; und schlieβlich, Sicherstellung der Zugänglichkeit von Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden für Personen mit Behinderungen.“

Im September 2013 wurde ein Zwischenbericht erstellt, der eine Bestandsaufnahme bezüglich dieser Empfehlung enthielt.

Belgien Zwischenbericht zu Empfehlung 22 - ARÜ (01/09/2013)