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Conseil consultatif de la Santé et de l'Aide aux personnes (CCSAP)

Beirat für Gesundheit und Hilfeleistung für Personen 

Der Beirat beinhaltet zwei Kommissionen :

  1. die Gesundheitskommission
  2. die Kommission für Hilfeleistung für Personen

Die Kommission für Hilfeleistung für Personen besteht aus einem Büro und einer speziellen Abteilung für Einrichtungen und Dienste des Sozialwesens.

 

Verwaltungsebene

Die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeiten der Befugnisebene der Region Brüssel-Hauptstadt fallen, Gemeinsame Gemeinschaftskommission (COCOM):

 

Zusammensetzung

Das Büro der Kommission für Hilfeleistung für Personen besteht aus dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Abteilung für Einrichtungen und Dienste des Sozialwesens.

Die Abteilung setzt sich zusammen aus:

  • Vertreter der Organisationsträger der Zentren und Dienste,
  • Vertreter des Personals,
  • Vertreter der Benutzer,
  • Experten, die nicht zu den oben genannten Kategorien gehören.
 

Ziele

Jede Abteilung hat die Aufgabe, entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag der zuständigen Mitglieder des versammelten Kollegiums, Stellungnahmen zu Angelegenheiten bezüglich des Sektors abzugeben. 

Diese Beratungskompetenz geht über die reine Prüfung von Vorschlägen oder Projekten hinaus, da die Abteilung in voller Unabhängigkeit alle Fragen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs erörtern kann.

Die Büros können auch, entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag des versammelten Kollegiums, Stellungnahmen zu allen Angelegenheiten innerhalb des Zuständigkeitsbereichs von mehreren Abteilungen abgeben.

 

Welche Partnerschaft?

Das BDF sorgt für die Kommission für Hilfeleistung für Personen bevor es seine Ansichten zu Themen, die in den regionalen Zuständigkeitsbereich der Französische Gemeinschaftskommission (COCOF) fallen, auf europäischer Ebene ausdrückt. Wie es der Fall für die folgenden Fragen war:

  • Teilnahme der Personen mit Behinderung am öffentlichen Leben (2010)
  • Alternativbericht des BDF zur Umsetzung der UNCRPD (2014)
  • Europäische Strategie zugunsten von Personen mit Behinderungen (2020)
 

Kontaktangaben

Gemeinsame Gemeinschaftskommission (COCOM) der Region Brüssel-Hauptstadt

Rue Belliard 71, boîte 1
1040 Brüssel
Tel.: +32 (0)2 502 60 01
Formular: https://www.ccc-ggc.brussels/fr/contact

 

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