UNCRPD - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 13. Dezember 2006 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Text des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) an.
Ein bedauerlicherweise notwendiger Text
Theoretisch werden die Rechte aller Menschen durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert. Das gilt auch für die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Tatsächlich war es nötig, andere Übereinkommen zum Schutz von besonderen Gruppen zu erstellen. Das ist zum Beispiel der Fall für die Rechte des Kindes.
An der Wende zum Jahr 2000 hat man feststellen müssen, dass die Rechte der Menschen mit Behinderungen nicht genug geachtet werden. Das galt für alle Unterzeichnerländer der Charta der Vereinten Nationen.
Von der Feststellung der unzureichenden Achtung der Rechte bis zur Ratifikation des Übereinkommens
- Am 19. Dezember 2001 richten die VN einen "Ad-hoc-Ausschuss" ein, der damit beauftragt wird, den Text des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abzufassen und auszuhandeln.
- Am 13. Dezember 2006 nimmt die Generalversammlung der VN einstimmig den Text des Übereinkommens an.
- Ab dem 30. März 2007 liegt der Text des Übereinkommens zur Unterzeichnung durch die Staaten auf. Mit der Unterzeichnung stimmt der betroffene Staat dem Textinhalt zu.
- Nach der Unterzeichnung muss das Übereinkommen durch das Unterzeichnerland ratifiziert werden. Ab dem Zeitpunkt der Ratifikation ist der Staat dazu verpflichtet, den Text des Übereinkommens durchzuführen. Zwischen der Unterzeichnung und der Ratifikation können manchmal Jahre vergehen. Es kann passieren, dass ein Staat das Übereinkommen unterzeichnet, ohne es zu ratifizieren ...
Ein historisches Ereignis
Die Verhandlung des Textes des UNCRPD kann aus drei Gründen als historisch betrachtet werden :
- ein in einer sehr kurzen Frist erreichter Konsens
- eine sehr starke Beteiligung der repräsentativen Behindertenorganisationen
- das erste internationale Übereinkommen, das durch die EU ratifiziert wird
Zügigkeit
Zwischen der Einrichtung des "Ad-hoc-Auschusses" am 19. Dezember 2001 und der Annahme des Textes des UNCRPD am 13. Dezember 2006 verliefen nur 5 Jahre. Es handelt sich um eine sehr kurze Zeitspanne, da sich 80 Staaten einigen mussten. Übrigens ist es der Text dieser Art, der am schnellsten verhandelt worden ist.
Eine solche Zügigkeit beweist, dass die Berücksichtigung der Behinderung sowohl in Belgien als in der ganzen Welt von nun an wichtig ist.
Beteiligung der repräsentativen Behindertenorganisationen
Die repräsentativen Behindertenorganisationen waren während des ganzen Verhandlungsprozesses anwesend und ihre Stimme, besonders diese des European Disability Forums (EDF), wurde gehört.
Als Vertreter Belgiens innerhalb des EDF nahm das Belgian Disability Forum (BDF) an der Bestimmung des EDF-Standpunktes in diesem Prozess regelmäßig teil.
Europäische Ratifikation
Infolge der Annahme des Vertrags von Lissabon ist die Europäische Union in der Lage, den Text des UNCRPD zu ratifizieren. Es ist der erste Vertrag über Menschenrechte sein, der durch die EU ratifiziert wird.
Das UNCRPD schafft keine neuen Rechte
Das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) schafft keine neuen Rechte für die Personen mit Behinderung. Es bestätigt sie erneut auf eine spezifische Weise und richtet besonders die Mechanismen ein, die zur Überprüfung der Achtung dieser Rechte in jedem Staat, der das Übereinkommen ratifiziert hat - der sogenannte Vertragsstaat des Übereinkommens -, notwendig sind.