Durchführung und Überwachung
Durchführung
Artikel 33 erklärt, wie die Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, die Überwachung und die Überprüfung der tatsächlichen Durchführung des Übereinkommens organisieren müssen.
In Belgien ist die Umsetzung des Artikels 33 durch die Einführung der folgenden Organe erfolgt :
Anlaufstelle
Nach der Initiierung und der Koordinierung eines alternativen Berichts hat das BDF die Fackel an den Nationalen Hohen Rat für Personen mit Behinderung (NHRPB) weitergegeben, der auf föderaler Ebene zuständig ist, und an die repräsentativen Strukturen, die auf der Ebene der föderierten Teilgebiete bestehen.