CAT : der Text
Das Übereinkommen gegen Folter enthält 3 Teile und insgesamt 33 Artikel. Es verpflichtet die Vertragsstaaten :
- alle geeigneten Maβnahmen zu ergreifen, um Folter zu verhindern und zu bekämpfen
- die Personen in Freiheitsentzug vor Angriffen gegen ihre körperliche und seelische Integrität zu schützen.
Es definiert den Ausdruck Folter als « jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich groβe körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaβlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Dieser Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind » (Artikel 1)