Belgien und UNCRPD
Belgien hat das UNCRPD unterzeichnet !
Schon ab Anfang 2003 bestand eine der ersten "belgischen" Herausforderungen des BDF daraus, den Beteiligten den Geist des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) einzuhauchen : den Mitgliedsorganisationen des BDF und dem Nationalen Hohen Rat für Personen mit Behinderung (NHRPB). Der Einfluss des gesamten "Sektors" hat bestimmt dafür gesorgt, dass Belgien am 30. März 2007 im Sitz der VN in New York anwesend war, um offiziell seine Unterschrift am Ende des Textes des Übereinkommens anzubringen.

Aus diesem Anlass wurden der Vorsitzende des BDF, Pierre Gyselinck, und die Vizepräsidentin des NHRPB, Gisèle Marlière, in die belgische Vertretung einbezogen. Die Tat war von Bedeutung: Belgien stand am Anfang der Anwendung der Grundsätze des Übereinkommens.
Was bedeutet diese Unterzeichnung ?
Die Unterzeichnung des Textes des UNCRPD bedeutet, dass das Unterzeichnerland diesem Text zustimmt. Es geht um einen formalen Schritt. Die konkrete Durchführung wird mit der Ratifikation beginnen.
Belgien hat das UNCRPD ratifiziert !
Am 2. Juli 2009 hat Belgien offiziell das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie sein "Fakultativprotokoll" ratifiziert.
Für die Bewegung der belgischen Personen mit Behinderung handelt es sich um ein Schlüsselereignis im Einklang mit der Anerkennung der Rechte der Menschen mit Behinderungen.
Was bedeutet diese Ratifikation ?
Ab dem Zeitpunkt der Ratifikation des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist Belgien dazu verpflichtet, den Inhalt der UNCRPD-Artikel zu achten. In der Praxis bedeutet das, dass es die gesamten Rechtstexte (Gesetze, Dekrete, Verordnungen, Anwendungserlasse, ...) anpassen muss, damit diese verfassungsmäßig sind.
Jeder neue Rechtstext wird auch den Inhalt des Übereinkommens achten müssen. Der Geist des Übereinkommens wird also die gesamte Gesetzgebung tief beeinflussen.
Das Fakultativprotokoll
Belgien hat ebenfalls das „Fakultativprotokoll“ zum UNCRPD unterzeichnet.
Mit der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls ermächtigt Belgien den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Anträge von Einzelpersonen oder Personengruppen mit Bezug auf die Nichteinhaltung der Rechte entgegenzunehmen. Dieser Rechtsbehelf kann nicht von einer Einzelperson oder einer Personengruppe eingelegt werden, solange alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe nicht zuerst erschöpft worden sind.
Die Unterzeichnung und die Ratifikation des Texts des Übereinkommens
Die Unterzeichnung und die Ratifikation des Texts des Übereinkommens waren wichtige Schritte. Sie bewiesen die Zustimmung Belgiens zu den Grundsätzen des Übereinkommens sowie seinen Willen, sie zukünftig in seine Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
Seit 2009 ist Belgien konkret in die Phase der Umsetzung des Übereinkommens zugunsten aller Personen mit Behinderung in allen Bereichen und auf allen Befugnisebenen eingetreten.
Ferner unterliegt diese Umsetzung regelmäβig der Zustimmung sowie den Empfehlungen eines VN-Expertenausschusses.