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Menschenrechte

Im Jahre 1950 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen, dass der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte und der Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte miteinander verknüpft und voneinander abhängend sind. Nach der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wünschte sie, eine Charta der Menschenrechte auszuarbeiten, die verbindlich wäre.

Deshalb nahm sie zwei ergänzende Texte an : den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Samt der Allgemeinen Erklärung bilden diese Texte die Internationale Charta der Menschenrechte. Diese gemeinsamen Dokumente legen die Grundrechte fest, die alle Menschen genieβen sollen und die als Grundlage für alle andere Instrumente der Vereinten Nationen bezüglich der Menschenrechte dienen.

In der Folge nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen auch Übereinkommen über spezifische Gruppen von Menschen an : das Internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes, und insbesondere was uns betrifft, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD). Diese Übereinkommen legen keine neuen Rechte fest, aber sie bestätigen erneut auf spezifische Weise diese Rechte für die betroffenen Personengruppen.