Commission Wallonne de la Personne Handicapée (CWPH)
Wallonische Kommission für Personen mit Behinderung
Verwaltungsebene
Bereiche, die der Wallonischen Regionalregierung unterliegen:
Zusammensetzung
15 Vollmitglieder und 15 stellvertretende Mitglieder, die von der Wallonischen Regierung für eine Dauer von 5 Jahren ernannt werden.
Ziele
- Abgabe von Stellungnahmen oder Berichten an den Wallonischen Rat für soziale Aktion und Gesundheit im Bereich der Behinderung und im Rahmen der Zuständigkeiten der Wallonischen Region.
- Abgabe von technische Beratung an die Wallonische Regierung, auf ihre Anfrage.
- Abgabe von Stellungnahmen aus eigener Initiative an die Wallonische Kommission für soziale Aktion und Gesundheit.
Welche Partnerschaft ?
Das BDF konsultiert die WKPH, bevor es sich auf europäischer Ebene über Sachen ausdrückt, die in die Zuständigkeiten der Wallonischen Region fallen. Das war der Fall für die folgenden Fragen:
- Teilnahme der Personen mit Behinderung am öffentlichen Leben (2010)
- Alternativbericht des BDF zur Umsetzung der UNCRPD (2014)
- Europäische Strategie zugunsten von Personen mit Behinderungen (2020)
Kontaktangaben
Avenue Gouverneur Bovesse 100
5100 Namur (Jambes)
Tel.: +32 (0)81 32 72 63
Kontaktperson
Pauline Delbascourt - Sekretariat