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Commission Wallonne de la Personne Handicapée (CWPH)

Wallonische Kommission für Personen mit Behinderung

Verwaltungsebene

Bereiche, die der Wallonischen Regionalregierung unterliegen:

 

Zusammensetzung

15 Vollmitglieder und 15 stellvertretende Mitglieder, die von der Wallonischen Regierung für eine Dauer von 5 Jahren ernannt werden.

 

Ziele

  • Abgabe von Stellungnahmen oder Berichten an den Wallonischen Rat für soziale Aktion und Gesundheit im Bereich der Behinderung und im Rahmen der Zuständigkeiten der Wallonischen Region.
  • Abgabe von technische Beratung an die Wallonische Regierung, auf ihre Anfrage.
  • Abgabe von Stellungnahmen aus eigener Initiative an die Wallonische Kommission für soziale Aktion und Gesundheit.
 

Welche Partnerschaft ?

Das BDF konsultiert die WKPH, bevor es sich auf europäischer Ebene über Sachen ausdrückt, die in die Zuständigkeiten der Wallonischen Region fallen. Das war der Fall für die folgenden Fragen:

  • Teilnahme der Personen mit Behinderung am öffentlichen Leben (2010)
  • Alternativbericht des BDF zur Umsetzung der UNCRPD (2014)
  • Europäische Strategie zugunsten von Personen mit Behinderungen (2020)
 

Kontaktangaben

Avenue Gouverneur Bovesse 100
5100 Namur (Jambes)

Tel.: +32 (0)81 32 72 63

 

Kontaktperson

Pauline Delbascourt - Sekretariat