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15/03/2021 - Behinderte Menschen nehmen Einzug in die belgische Verfassung

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Das Belgian Disability Forum VoG (BDF) begrüßt die Annahme des neuen Artikels 22ter durch die Abgeordnetenkammer. Das Recht auf Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist nunmehr durch die belgische Verfassung geschützt.

Der am 11. März 2021 mit großer Mehrheit beschlossene Text lautet wie folgt:
"Art. 22ter. Jeder Mensch mit einer Behinderung hat das Recht auf volle Inklusion in die Gesellschaft, einschließlich des Rechts auf angemessene Vorkehrungen. Die in Artikel 134 genannten Gesetze, Verordnungen oder Regeln garantieren den Schutz dieses Rechts."

Für den BDF ist dies der Höhepunkt eines sehr langen Prozesses, der konkret im Jahr 2002 begann.

Belgien hat somit einen  der wesentlichen Grundsätze der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) in seiner Verfassung verankert. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilzunehmen. Außerdem müssen, wenn nötig, angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um ihre Inklusion zu ermöglichen.

Diese Aufnahme in die Verfassung wird rechtliche Konsequenzen haben. Bisher haben der Staatsrat und der Verfassungsgerichtshof allgemeine Artikel verwendet, um die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder die Einschränkung von Rechten für Menschen mit Behinderungen zu verbieten: Artikel 10 und 11 zur Gleichstellung, Artikel 22 zur Privatsphäre, Artikel 23 zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten usw. Ein spezieller Verweis in der Verfassung gibt dem Richter nunmehr eine zusätzliche Rechtsgrundlage, um Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen zu verurteilen.

Diese Aufnahme in die Verfassung wird den Gesetzgeber auch dazu veranlassen, die Art und Weise zu bestimmen, in der er handeln will, damit die Inklusion effektiv umgesetzt wird: der Bau von barrierefreien Sozialwohnungen, die Festlegung verbindlicher Regeln für die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen, die Anhebung der Ersatzeinkünfte (Behindertenrenten), der systematische Gebrauch der Gebärdensprache in den Beziehungen zu öffentlichen Diensten usw.

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