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Europäisches Parlament

 

Das Parlament ist - gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union - für den Erlass von EU-Rechtsvorschriften zuständig.

 

Befugnisse

  • Legislativbefugnis: Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat ist das Parlament für den Erlass von EU-Rechtsvorschriften zuständig. Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens werden die beiden Organe als gleichberechtigte Mitgesetzgeber tätig.
  • Kontrollbefugnis: Die Mitglieder des Europäischen Parlaments kontrollieren die Tätigkeit der Organe der EU, insbesondere die Tätigkeit der Kommission, die als Exekutive der Europäischen Union fungiert.
  • Haushaltsbefugnis: Parlament und Rat müssen eine Einigung über den jährlichen Haushaltsplan der EU erzielen.
 

Zusammensetzung

Seit Einführung der allgemeinen und direkten Wahlen zum Europäischen Parlament und dank der Arbeit der Mitglieder hat es an Einfluss gewonnen und entscheidet gemeinsam mit dem Rat über drei Viertel der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Das Parlament zählt gegenwärtig 705 gewählte Mitglieder aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Den Vorsitz der Plenarsitzungen hat der Präsident des Europäischen Parlaments. Der Präsident des Europäischen Parlaments wird dabei von vierzehn Vizepräsidenten unterstützt. Der Präsident eröffnet die Sitzung, mitunter - wenn ein aktueller Anlass dies gebietet - mit einer Rede oder einer Würdigung. Das Parlament ist stets bemüht, auf wichtige aktuelle Entwicklungen und Ereignisse zu reagieren, und ändert gegebenenfalls auch seine Tagesordnung, um die Union zu veranlassen, tätig zu werden. In dieser Hinsicht kann der Präsident des Parlaments entscheidenden Einfluss ausüben.

Die 705 Europaabgeordneten sind gegenwärtig in 8 Fraktionen zusammengeschlossen, die alle ideologischen Strömungen vertreten. Einige Mitglieder gehören keiner Fraktion an und gelten deshalb als fraktionslos. Die Fraktionen entscheiden, welche Themen im Plenum behandelt werden. Sie können auch Änderungsanträge zu den Berichten einreichen, über die abgestimmt wird. Allerdings kann kein Abgeordneter von seiner Fraktion verpflichtet werden, in einem bestimmten Sinne abzustimmen.

Die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union nehmen an den Plenarsitzungen teil, um die Zusammenarbeit zwischen den Organen im Entscheidungsprozess zu erleichtern.

 

Organisation

Die Mitglieder können verschiedene Aufgaben übernehmen und sich in mehreren formellen und informellen Zusammenschlüssen im Parlament engagieren, die für die Tätigkeit des Parlaments von Belang sind.

 

Sekretariat des Europäischen Parlaments

Der Generalsekretär ist für die Organisation der parlamentarischen Tätigkeit unter der politischen Leitung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Präsidiums des Europäischen Parlaments und der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments zuständig. Das Generalsekretariat unterstützt außerdem die Arbeit der parlamentarischen Organe und die Abgeordneten in der Ausübung ihres Mandats in technischer Hinsicht und durch fachliche Beratung. Das Europäische Parlament muss darüber hinaus für alle Plenartagungen und sonstigen Sitzungen eine umfassende Mehrsprachigkeit gewährleisten.

Der Generalsekretär gewährleistet die erforderliche Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Generaldirektionen des Europäischen Parlaments.